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a.c.t.i.o.n. - statuten



     

1. 1.die obfrau vertritt den verein nach außen. schriftliche ausfertigungen des vereines bedürfen zu ihrer gültigkeit der unterschriften der obfrau und der schriftführerin, in geldangelegenheiten (= vermögenswerte dispositionen) der obfrau und der finanzkoordinatorin. rechtsgeschäfte zwischen vorstandsactionistinnen und dem verein bedürfen zu ihrer gültigkeit außerdem der genehmigung der generalversammlung.

2. rechtsgeschäftliche bevollmächtigungen, den verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in abs. 1 genannten funktionärinnen erteilt werden.

3. bei gefahr im verzug ist die obfrau berechtigt, auch in angelegenheiten, die in den wirkungsbereich der generalversammlung oder des vorstandes fallen, unter eigener verantwortung selbständig anordnungen zu treffen; diese bedürfen jedoch der nachträglichen genehmigung durch das zuständige vereinsorgan.

4. die obfrau führt den vorsitz in der generalversammlung und im vorstand

5. die schriftführerin hat die obfrau bei der führung der vereinsgeschäfte zu unterstützen. ihr obliegt die führung der protokolle der generalversammlung und des vorstandes.

6. die finanzkoordinatorin ist für die ordnungsgemäße geldgebarung des vereines verantwortlich.

7. im falle der verhinderung treten an die stelle der obfrau, der schriftführerin und der finanzkoordinatorin ihre stellvertreterinnen.

 

 



§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines


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