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konstituierende GV der 'action - kooperative kulturelle vernetzung'


06.03.2000, 19:00

die statuten des vereins koennt ihr auf den action.at webseiten
nachlesen. ( http://action.at/cgi-bin/information/statuten.pl )


In dieser versammlung sind die proponenten und all jene natuerlichen oder
juristischen personen stimmberechtigt, die nach den statuten eine
vorlaeufige mitgliedschaft erworben haben.


falls noch jemand interesse an einer mitgliedschaft hat soll sie/er bitte
ab 18.30 im 7stern sein oder unten angefuegten abschnitt an
martin.e@action.at mailen.




tagesordnung (TO):

1) begruessung,feststellung der anwesenheit und stimmberechtigung
2) genehmigung der TO, zusaetzliche antraege zur TO
3) konstituierung des vereins auf basis der statuten
4) vorstellung der kanditatInnen
5) wahl der in den statuten vorgesehenen organe
6) festsetzung der hoehe der actionbeitraege fuer ordentliche
actionistinnen und der mindestbeitraege fuer foerdernde actionistinnen

7) beschluszfassung und genehmigung der geschaeftsordnung
8) perspectiven
9) allfaelliges



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sz 4 Arten der Mitgliedschaft

1.Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche,unordentliche,
foerdernde Actionistinnen und Ehrenactionistinnen.


2. Ordentliche Actionistinnen sind jene, die sich voll an der
Vereinsarbeit beteiligen.

Unordentliche Actionistinnen sind solche, die die Vereinstaetigkeit weder
durch aktive Mitarbeit noch durch Geld- oder Sachspenden oder andere dem
Verein dienliche Masznahmen unterstuetzen.

Foerdernde Actionistinnen sind solche, die die Vereinstaetigkeit durch
Zahlung eines erhoehten Actionistinsbeitrages foerdern.

Ehrenactionistinnen sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste
um den Verein ernannt werden.




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ja ich will ordentliche/unordentliche/foerdernde actionistin des vereins
'action - kooperative kulturelle vernetzung' werden und habe die rechte und
pflichten der mitgliedschaft zur kenntnis genommen.




name:


adresse:


email:



sz 7 Rechte und Pflichten der Actionistinnen

1. Die Actionistinnen sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des
Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.

Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive Wahlrecht steht
nur den ordentlichen und den Ehrenactionistinnen zu. Passives Wahlrecht
steht nur den ordentlichen Actionistinnen zu.


2. Die Actionistinnen sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach
Kraeften zu foerdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der
Zweck des Vereins Abbruch erleiden koennte. Sie haben die Vereinsstatuten
und die Beschluesse der Vereinsorgane zu befolgen. Die ordentlichen und
auszerordentlichen Actionistinnen sind zur puenktlichen Zahlung der
Actionbeitraege in der von der Generalversammlung beschlossenen Hoehe
verpflichtet.


3. Weitere Rechte und Pflichten der Actionistinnen werden durch
Beschluesse der Generalversammlung bzw. durch die Geschaeftsordnung
festgelegt. Auch diese Rechte und Pflichten sind fuer Actionistinnen
bindend.




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widerstand !!!


location / organization
7*STERN
Siebensterng. 31
1070 Wien
www.7stern.net
kulturcafe@7stern.net


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