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Der Rechtsstaat gilt als große zivilisatorische Errungenschaft Aber: Wer oder was herrscht eigentlich, wenn das Recht herrscht?


22.10.2012, 19:30

Der Rechtsstaat gilt als große zivilisatorische Errungenschaft
Aber: Wer oder was herrscht eigentlich, wenn das Recht herrscht?

Referent: Dr. Theo Wentzke
Eine Veranstaltung von "GegenStandpunke"

Dass es beim Recht um Herrschen und Beherrscht-Werden geht, ist kaum zu übersehen. In keiner anderen Rolle tritt der Staat den Bürgern so offen als Gewalt gegenüber, wie wenn er Recht setzt und durchsetzt. Der Wille der politischen Macht, in gesetzesförmige Beschlüsse gegossen, ist für die Menschen in ihrem Machtbereich verbindlich und wird von bewaffneten Staatsorganen durchgesetzt; Zuwiderhandeln wird bestraft, in schlimmeren Fällen mit dem Entzug der Freiheit.

Das finden die meisten Mitbürger vernünftig und menschlich. Manche versteigen sich sogar zu der gewagten These, bei uns herrsche das Recht und nicht Gewalt. Das ist natürlich Unsinn; sie meinen nur, es herrsche nicht die gewalttätige Willkür eines einzelnen Führers oder Diktators und freuen sich darüber. Da haben sie ja auch Recht:

Die Gewalt des Rechts ist nicht zufällig und nicht unberechenbar; sie hat System und Regeln, so dass der Mensch weiß, was ihm erlaubt und was verboten ist. Aber ist eine berechenbare Herrschaft denn keine Herrschaft? Die bürgerlichen Menschen schätzen diese Herrschaft als einen nötigen und wohltätigen Zwang gegen ihre eigene Unvernunft: Die Gewalt des Rechts, so sehen sie es, sorge für die Gewaltlosigkeit der Gesellschaft, erzwinge den Frieden unter den Bürgern und regle Konflikte. Die Freunde des Rechts wären weniger begeistert, wenn sie wüssten, dass das Recht nur solche Konflikte regelt – übrigens nicht löst! –, die es selbst in die Welt setzt.

Aber das führt ja nur zurück zu der Frage: Was sind das für Verhältnisse der Menschen, die durch das Recht geregelt werden? Was herrscht denn nun, wenn das Recht herrscht?
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